zuletzt aktualisiert am 09.01.2023
Was ist zu beachten?
Einschulungsjahrgang Sommer 2023
Was ? |
Wo ? |
Wann genau ? |
1. Elternabend |
Der Elternabend findet
in der
Grundschule
statt. Achten Sie bitte auf entsprechende Aushänge. Eine Schulbegehung erfolgt im Anschluss. |
22.09.2023 20.00 Uhr |
Anmeldung der
schulpflichtigen Kinder (Geburtstag: einschließlich 31.08.2017) Geburtsurkunde oder Stammbuch und Kita-Bescheinigung vorlegen! |
Die Anmeldung findet im Büro der Grundschule statt. |
22.09.2023 20.00 Uhr |
Anmeldung der
nicht-schulpflichtigen Kinder ("Kann-Kinder") Geburtsurkunde oder Stammbuch und Kita-Bescheinigung vorlegen! |
Die Anmeldung findet im Büro der Grundschule statt. |
09.02.2023 09.00 - 12.00 Uhr |
Kennenlernen der
angemeldeten nicht-schulpflichtigen Kinder ("Kann-Kinder") durch die Schulleitung |
Das Kennenlernen findet im Büro oder einem Klassenraum der Grundschule statt. | Der Termin wird individuell bekannt gegeben. |
Einschulungsuntersuchung aller angemeldeten Kinder |
Die Untersuchung wird vom Gesundheitsamt vorgenommen. |
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Schnuppertag der zukünftigen Erstklässler | Der Schnuppertag findet in der Grundschule statt. | |
2. Elternabend |
Der Elternabend findet
in der Grundschule
statt. Achten Sie bitte auf entsprechende Aushänge. |
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Abgabe der Schulmaterialien |
Die Abgabe der Materialien erfolgt im jeweiligen Klassenraum. |
04.09.2023 von 8-11 Uhr |
Einschulung | Die Einschulungsfeier findet in der Turnhalle der Grundschule statt |
05.09.2023 10 Uhr |
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz).
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)