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zuletzt aktualisiert am 17.07.2021

 

 Am 30. Juni 2021 ist die sogenannte „Bundes-Notbremse“ außer Kraft getreten. Die Bundesregelung sah unter anderem eine Testpflicht an Schulen vor. Um allen an Schule Beteiligten weiterhin Sicherheit zu geben, wird Rheinland-Pfalz die bestehende Regelung des zweimaligen Testens pro Woche bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli 2021 fortführen. Die Testpflicht wird in der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) festgeschrieben. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die als geimpft oder genesen gelten.

Um auch nach den Sommerferien allen einen sicheren Start in den Schulbetrieb zu ermöglichen, wird die aktuell geltende Teststrategie für Schulen in Rheinland-Pfalz auch in den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien vom 30. August bis 10. September 2021 fortgeführt. Dies bedeutet, dass sich weiterhin alle Personen, so fern sie nicht geimpft oder genesen sind, zweimal pro Woche mit Selbsttests testen müssen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. 

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf  nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden.