zuletzt aktualisiert am 17.07.2021
Am 30. Juni 2021 ist die
sogenannte „Bundes-Notbremse“ außer Kraft getreten. Die Bundesregelung sah unter
anderem eine Testpflicht an Schulen vor. Um allen an Schule Beteiligten
weiterhin Sicherheit zu geben, wird Rheinland-Pfalz die bestehende Regelung des
zweimaligen Testens pro Woche bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli 2021
fortführen. Die Testpflicht wird in der rheinland-pfälzischen
Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) festgeschrieben. Von der Testpflicht
ausgenommen sind Personen, die als geimpft oder genesen gelten.
Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden.